Schüler/innen
Wer besucht die Schule im Lukaskrankenhaus?
Alle Schüler, die sich aufgrund einer Erkrankung für mindestens vier Wochen (innerhalb eines Schuljahres) in stationärer Behandlung befinden, haben ein Recht auf Unterricht. Es werden Schüler aller Schulformen und Schulstufen unterrichtet. Besonders bei Patienten der Psychosomatik besteht oft ein enger Zusammenhang zwischen Erkrankung und Schule, aber auch bei anderen Langzeiterkrankungen sollte schulische Kontinuität gewährleistet werden. Daher werden die Unterrichtsinhalte nach Möglichkeit mit der Herkunftsschule abgestimmt oder orientieren sich an den entsprechenden Richtlinien.