FAQ
Gibt es Schulferien?
Ja. Während der NRW-Ferien ist die Schule in der St. Mauritius Therapieklinik geschlossen.
Kann mein Kind schon vor der Reha oder auch noch nach der Reha die Klinikschule besuchen?
Das geht nur in begründeten Ausnahmefällen. In diesem Fall müssen wir einen Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen.
Kann auch das begleitende Geschwisterkind die Klinikschule besuchen?
Nein, in die Klinikschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die (selber) wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus sind.
Der Aufenthalt meines Kindes ist für weniger als vier Wochen geplant. Bekommt es dann keine Schule?
Voraussetzung für die Aufnahme in die Klinikschule ist ein (vom Arzt) prognostizierter Aufenthalt von mindestens vier Wochen.
Kann ein Kind, das nicht in Deutschland zur Schule geht, die Klinikschule besuchen?
Nein.
Mein Kind soll möglichst viel von der Reha-Maßnahme profitieren. Kann es von der Klinikschule beurlaubt werden?
Eine vorübergehende Befreiung von der Schulpflicht kann in der Klinikschule nur auf die, auch an allen anderen Schulen, übliche Art und Weise geschehen (ärztliches Attest...).
Mein Kind soll unbedingt den Anschluss an den Lernstoff seiner Klasse halten können. Wird das möglich sein?
Das können wir nicht in jedem Fall versprechen. Einerseits kommt es auf die momentane Konstitution des Schülers / der Schülerin an. Andererseits können wir auch nicht jeden Fachunterricht abdecken.
Wenn alle Schulformen unterrichtet werden – wird dann auch der Fachunterricht durch einen Fachlehrer gewährleistet?
Als Klinikschule decken wir natürlich nicht den Fächerkanon einer jeden Schulform ab, wir können nicht Fachlehrer*innen für jedes Unterrichtsfach bzw. jeden Förderbereich stellen.
Können Sie mir einen Ansprechpartner in der Klinikschule nennen?
Für allgemeine Fragen können Sie sich gerne an den Schulleiter Herr Witsch (Mo.-Do. 02131 569937, Fr. 02159 679 4360) wenden, für spezielle Fragen stehen Ihnen die Kollegen und Kollegen zur Verfügung (02159 679 4360)
Mein Kind ist schwerstbehindert. Können Sie ihm ein Unterrichtsangebot bieten?
Ja, siehe unter Herbert-Karrenberg-Schule - Unterricht (hks-neuss.de)
Mein Kind ist blind. Können Sie ihm ein Unterrichtsangebot bieten?
Ja, siehe unter Herbert-Karrenberg-Schule - Unterricht (hks-neuss.de)
Muss mein Kind die Klinikschule besuchen?
Ja, wenn es schulpflichtig ist und aufgrund des stationären Aufenthalts voraussichtlich vier Wochen nicht am Unterricht der eigentlichen (Stamm-)Schule teilnehmen kann.