Verlauf der Beschulung an der Schule in der Mauritius Klinik
Bevor der Unterricht beginnt
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Neue Schüler*innen erscheinen auf der Schulliste
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Besondere diagnostische Anforderungen mit X gekennzeichnet
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Anamnesen werden von zuständigen Ärzt*innen erstellt und per interner Mail an die Schule geschickt
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Sollten Informationen zur besuchten Schule enthalten.
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„Einsammeln“ der Schülerbögen und der Schweigepflichtsentbindungen
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Wenn Zeugnisse mitgebracht werden, bitte der Schule zukommen lassen.
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Zuteilung der „Bezugs“-Lehrer*in (nach Alter/Jahrgangsstufe/Stundenplan- bzw. zeitlichen Ressourcen)
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Einplanen des Unterrichts in den Therapieplan
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Ggf. ergänzende Telefonate mit Ärzt*innen zu Belastbarkeit, Vorsichtsmaßnahmen
Erstgespräch (ggf. mit Eltern/Sorgeberechtigten)
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Erheben der Lernausgangslage
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Sichten mitgebrachter Materialien
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Erste Analyse des Förder- und Unterstützungsbedarfes
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Annäherung an spezifische, schulbezogene Probleme
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Information über unsere Schule und die Abläufe
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Sehr wichtig: Informationen aus dem ersten Team
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Interdisziplinärer Austausch
Kontakt zur Stammschule möglichst zeitnah
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Um Schulsituation, Lern- und Arbeitsverhalten und Leistungsstand vor Klinikaufenthalt zu erfragen
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Um uns hinsichtlich der aktuellen Inhalte, Projekte und Förderpläne abzustimmen
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Um Rahmenbedingungen für mögliche Rückkehr zu erfragen (Barrierefreiheit, Möglichkeiten der inklusiven Beschulung)
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Um etwas mehr über die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule zu erfahren
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Um Bescheid nach §15 AO-SF (Schwerstbehinderung) anzufordern.
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Sensible Abstimmung bezüglich Informations-Weitergabe erforderlich
Unterricht
Während der Beschulung
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Beobachtung und Diagnostik
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Dokumentation
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Elterngespräche
- Interdisziplinäre Fallbesprechungen
- Austausch mit Neuropsycholog*innen, Therapeut*innen und Ärzt*innen
Bei Bedarf
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Kontakt zur (Klinik-)Schule der Akutklinik
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Erproben unterschiedlicher Hilfsmittel
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Anbahnung und Übung der UK-Nutzung, Unterstützung bei der Antragsstellung
- Eingebunden in Tätigkeit des Arbeitskreises UK
- In enger Kooperation mit Therapeut*innen.
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Ärztliche Verordnung, ggf. Stellungnahme
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Außerordentliche Team-Sitzungen
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Kooperation mit Sozialdienst
- Einschalten des Sozialdienstes durch Ärzt*innen
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Überlegungen zur Schulperspektive
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Weitere Gespräche mit Stammschule
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Initiieren des AO-SF (Stammschule muss Verfahren eröffnen)
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Ärztliche Stellungnahme bzw. Bericht nach Anforderung durch Gesundheitsamt
- Kontaktaufnahme zu geeigneter Schule
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Organisation der Probebeschulung nach Entlassung (falls AO-SF noch nicht abgeschlossen ist)
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Hospitations- und Probetag mit Schüler*innen an bisheriger oder zukünftiger Schule
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Beurlaubung von der Reha-Maßnahme
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Kontakt zu Berufsbildungswerken
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Verfassen einer pädagogischen Stellungnahme
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Elterngespräche mit Lehrer*innen und Neuropsycholog*innen
- Ggf. auch mit Ärzt*innen
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Gespräche mit Vertreter*innen der Unfallkasse, der BG etc.
- Abstimmung der Ziele und Empfehlungen
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Stellen des Antrags auf Anerkennung einer Schwerstbehinderung (§15 AO-SF)
Und wenn die Entlassung ansteht
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Ausstellen einer Schulbescheinigung
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Beitrag für das Abschiedsbuch
Zusätzlich bei Diagnostik-Schüler*innen
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Verfassen eines Abschlussberichtes
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Abschließendes Gespräch mit Eltern/Sorgeberechtigten und Schüler*innen
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Ggf. mit Neuropsycholog*innen und Ärzt*innen
Zusätzlich bei Diagnostik-Schüler*innen bzw. bei Bedarf
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Empfehlungen zum Nachteilsausgleich
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Antrag auf Hausunterricht
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Antrag auf Schulbegleitung
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Sicherstellung der Schülerbeförderung
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Ärztliche Stellungnahmen erforderlich
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Sozialdienst unterstützt Eltern/ Sorgeberechtigten bei Antragsstellung Schulbegleitung und Schülerbeförderung
Nachstationäre Beschulung
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Grundsätzlich per Antrag an die Bezirksregierung möglich
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Voraussetzung: Stammschule kann noch nicht besucht werden, Hausunterricht ist nicht indiziert
- Ärztliche Bescheinigung erforderlich